Vermittlung
Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner ist die erste Anlaufstelle für Sie, um zu erfahren, welche Unterstützungsangebote wir für Sie haben.
An erster Stelle steht die
- Beratung und Vermittlung
Auf die Genehmigung von Angeboten und Kostenerstattungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Sprechen Sie uns an!
Die im Folgenden aufgelisteten Angebote müssen von Ihnen beantragt und von uns genehmigt werden. Sie müssen die Leistung vorher bei uns beantragen. Wir können leider nachträglich keine Kosten bewilligen.
- Erstattung von Bewerbungskosten
- Übernahme von Reisekosten bei Fahrten zur Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen außerhalb des Wohnortes
- Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer auswärtigen Beschäftigung (Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe oder Umzugskostenbeihilfe)
- Verbesserung der Eingliederungsaussichten durch Teilnahme an Trainingsmaßnahmen zur Eignungsfeststellung bzw. Kenntnisvermittlung bei einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
- Vermittlungsgutscheine
Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Förderung der Integration von Migranten (Deutschkurse, berufsvorbereitende und berufsbegleitende Maßnahmen)
- Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer sowie Wiedereinsteigende nach der Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger