Mehrbedarfe / weitere Leistungen
Mehrbedarfe sind zusätzliche Aufwendungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind, allerdings sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Mehrbedarf nachzuweisen. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.
Mehrbedarfe sind für folgende Personengruppen vorgesehen:
| 17 % des individuellen Regelbedarfs; |
| mindestens 12 %, höchstens 60 % des Regelbedarfs; |
| 35 % des individuellen Regelbedarfs; |
| Übernahme in angemessener Höhe, abhängig von der Erkrankung; |
Die Summe aller anerkannten Mehrbedarfe darf die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen.
Zusätzlich können weitere Mehrbedarfe für folgende Aufwendungen gewährt werden:
| Übernahme in tatsächlicher Höhe |
| abhängig von der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft |
Weitere Leistungen
Folgende weitere Leistungen können Sie über den Regelbedarf hinaus beim Jobcenter Region Hannover beantragen:
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung bei Geburt eines Kindes und Schwangerschaftsbekleidung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe, z. B. Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge
- Kosten für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten
- Erstausstattung für Bekleidung
Diese Leistungen werden entweder als Geldleistung oder als Sachleistung in Form von Gutscheinen gewährt.