Mehrbedarfe / weitere Leistungen

Mehrbedarfe sind zusätzliche Aufwendungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind, allerdings sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Mehrbedarf nachzuweisen. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.

Mehrbedarfe sind für folgende Personengruppen vorgesehen:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche

17 % des individuellen Regelbedarfs;

hierzu legen Sie bitte z.B. Ihren Mutterpass beim Jobcenter vor

  • Alleinerziehende von minderjährigen Kindern

mindestens 12 %, höchstens 60 % des Regelbedarfs;

abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder

  • behinderte Menschen, die tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem IX. Buch Sozialgesetzbuch erhalten

35 % des individuellen Regelbedarfs;

hierzu reichen Sie bitte den Bewilligungsbescheid des Trägers, der Leistungen zur Teilhabe gewährt, beim Jobcenter ein

  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen

Übernahme in angemessener Höhe, abhängig von der Erkrankung;

hierzu reichen Sie bitte den Vordruck MEB mit einer Bestätigung des Arztes über die Erkrankung beim Jobcenter ein

Die Summe aller anerkannten Mehrbedarfe darf die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen.

Zusätzlich können weitere Mehrbedarfe für folgende Aufwendungen gewährt werden:

  • Personen, die im Einzelfall einen unabweisbaren, laufenden und nicht nur einmaligen Bedarf haben, soweit diese Aufwendungen nicht auf andere Weise gedeckt werden können, z. B. nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei besonderen (chronischen) Erkrankungen  oder Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts.

Übernahme in tatsächlicher Höhe

  • Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasser Aufbereitung z. B. durch einen Durchlauferhitzer oder einer Gastherme

abhängig von der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft

Weitere Leistungen

 

Folgende weitere Leistungen können Sie über den Regelbedarf hinaus beim Jobcenter Region Hannover beantragen:

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung bei Geburt eines Kindes und Schwangerschaftsbekleidung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe, z. B. Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge
  • Kosten für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten
  • Erstausstattung für Bekleidung

Diese Leistungen werden entweder als Geldleistung oder als Sachleistung in Form von Gutscheinen gewährt.

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