Unterkunft und Heizung
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn diese angemessen sind. Für die Region Hannover richten sich die Angemessenheitsgrenzen nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der Höhe der Unterkunftskosten.
Die Kosten der Unterkunft werden beispielsweise für eine Mietwohnung, ein selbstbewohntes Eigenheim oder eine selbstbewohnte Eigentumswohnung übernommen. Sie umfassen die Kaltmiete bzw. bei Eigentum die Schuldzinsen und auch die Nebenkosten. Tilgungsraten können durch das Jobcenter Region Hannover grundsätzlich nicht übernommen werden.
Zu den Nebenkosten gehören beispielsweise:
- Wasser/Abwasser
- Müllabfuhr, Straßenreinigung
- Schornsteinreinigung
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
Nicht zu den Nebenkosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss, in der Regel auch nicht die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (Strom für Elektrogeräte, Licht, etc.) gehört ebenfalls nicht zum Bedarf der Unterkunft, sondern ist aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Unter den Rubriken Umzug, Wohnen und Heizung finden Sie zu diesen Themen detaillierte Informationen.
Wichtige Informationen finden Sie auch in unserem Flyer "Wohnen und Umzug".