Nachhaltige Eingliederung von langzeitarbeitslosen Arbeitsuchenden

Bieten Sie Langzeitarbeitslosen die Chance in den Arbeitsmarkt, indem Sie...

  • einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen) in Ihrem Unternehmen für mindestens zwei Jahre bereitstellen und
  • die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei der Einarbeitung unterstützen.

Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen über die Förderung hinaus.

Wir fördern ...

  • Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II für die Dauer von zwei Jahren. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching), die Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen einzufinden. Die Coaches stehen Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber ebenfalls beratend zur Seite
  • Weiterbildung und Qualifizierung, wenn dies für die Tätigkeit notwendig ist.

Wir sind für Sie da!

Sie haben Interesse, über jemanden mit unserer Förderung einzustellen?
Wir unterstützen Sie dabei gerne!

So erreichen Sie uns:

Tel.: 0511 6559-2222
E-Mail: region-hannover.arbeitgeberfoerderung@jobcenter-ge.de

Voraussetzung ist die Einstellung von Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.
Die Förderung richtet sich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Beschäftigungsmöglichkeiten (auch in Teilzeit) für langzeitarbeitslose Menschen zur Verfügung stellen.
Das Jobcenter Region Hannover vermittelt Ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber und unterstützt Sie bei der Stellenbesetzung sowie der Beantragung der Förderleistung.

Die Infos zu diesem Förderangebot finden Sie auch in unserem Flyer.

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