Selbständige und Freiberufler
Bürgergeld
Auch bei einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit können Sie Anspruch auf Bürgergeld haben.
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können.
Das Bürgergeld beinhaltet
- finanzielle Mittel für den täglichen Bedarf,
- die Kosten der Unterkunft
- sowie die Krankenversicherung.
Die Höhe der Leistung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel die Anzahl der Personen Ihres Haushalts, Einkommen Angehöriger, eventuell verbleibende Gewinne aus der Selbständigkeit) ab.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden.
Mehr zum Antrag erfahren Sie hier.
Der Antrag gilt rückwirkend zum jeweils ersten Tag des Monats.