Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Dafür gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine Ausbildungsvergütung erhalten, können wir keine Leistungen für Bildung und Teilhabe bezahlen.

Den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie formlos oder mit dem Antragsformular stellen.Bei Bewilligung erhalten Sie eine BuT-Berechtigung mit weiteren Informationen. Fragen zu Bildung und Teilhabe beantwortet Ihr Jobcenter-Standort.

Info-Flyer in Englisch, Französisch, Polnisch, Türkisch, Russisch, Kurdisch, Farsi, Arabisch bitte hier anklicken.

Sie haben Fragen zu Bildung und Teilhabe?

Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Leistungsteam.

Leistungen für Lernförderung

  • Für eine  angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht) für Schülerinnen und Schüler können die Kosten übernommen werden.
  • Die Förderung muss geeignet und erforderlich sein, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Es kommt nicht darauf an, ob die Versetzung gefährdet ist.
  • Die Lernförderung dient nicht der Verbesserung des Notendurchschnitts!
  • Der Förderbedarf muss durch die zuständige Lehrkraft mit diesem Vordruck bescheinigt werden.
  • Die Bewilligung erfolgt in Form von Gutscheinen. Diese geben Sie beim Anbieter der Lernförderung ab. Der Anbieter rechnet direkt mit dem Jobcenter ab. 
  • Bitte informieren Sie den Anbieter von Lernförderung umgehend, wenn Sie vom Jobcenter keine Leistungen mehr beziehen.
     

Leistungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

  • Wir erstatten die Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen direkt an den Anbieter der Mittagsverpflegung.
  • Bitte legen Sie dafür die BuT-Berechtigung sofort nach Erhalt bei dem Anbieter der Mittagsverpflegung, der Schule oder der Kindertageseinrichtung, vor.
  • Eine Übernahme der Mittagsverpflegung im Hort ist nur möglich, wenn ein Kooperationsvertrag zwischen dem Hort und der Schule geschlossen wurde.
  • Zahlen Sie nicht selbst! Die Anbieter von Mittagsverpflegung sind nicht zur Erstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet. Soweit Sie trotz BuT-Berechtigung bereits gezahlt haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir prüfen, ob eine Erstattung der bereits gezahlten Beträge möglich ist. 
  • Bitte informieren Sie den Anbieter von Mittagsverpflegung umgehend, sobald Sie vom Jobcenter keine Leistungen mehr erhalten.
     

Leistungen für eintägige Schul- und Kitaausflüge

  • Wir übernehmen die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Bitte reichen Sie die Information der Kindertagesstätte oder Schule zum Ausflug beim Jobcenter ein. Notieren Sie bitte Ihre BG-Nummer auf dem Nachweis.
     

Leistungen für mehrtägige Schul- und Kita-Fahrten

  • Wir übernehmen die tatsächlichen Kosten für mehrtägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Bitte reichen Sie den Nachweis über die Kosten im Jobcenter ein. Notieren Sie bitte Ihre BG-Nummer auf dem Nachweis. 
  • Die Kosten zahlen wir direkt an die Schule, Kindertageseinrichtung oder den Anbieter.

         Bitte überweisen Sie die Kosten nicht selbst.
 

Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe

Wir übernehmen Kosten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für:

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht),
  • vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Besuch von Museen),
  • Teilnahme an Freizeiten.
  • Sie brauchen die monatlichen Kosten nur einmal nachzuweisen. Wir überweisen dann für jeden Monat im gesamten Bewilligungszeitraum pauschal 15 Euro, in einer Summe.
     

Leistungen für den persönlichen Schulbedarf

Für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren zahlen wir für den Schulbedarf:

  • 130,00 Euro zum 1. August eines Jahres,
  • 65,00 Euro zum 1. Februar eines Jahres.
  • Sie müssen hierfür keinen extra Antrag stellen. Die Beträge überweisen wir mit dem Bürgergeld.
  • Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September Geburtstag haben und mit sechs Jahren eingeschult werden sowie für alle Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren, benötigen wir eine gültige Schulbescheinigung. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind bereits mit fünf Jahren eingeschult wird.

 

Leistungen für die Schülerbeförderung

Wir erstatten die Kosten für Bus und Bahn für den Besuch der nächstgelegenen Schule, wenn

  • die Kosten nicht von Dritten (Schule/Kommune) übernommen werden (insbesondere im 1.-10. Schuljahrgang in Niedersachsen),
  • die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mindestens 2 km beträgt.

Wir überweisen den Betrag direkt an Sie.

Schülerinnen, Schüler und Jugendliche nutzen bitte die entsprechende Wochen- oder Monatskarte oder die Jugendnetzkarte aus dem Angebot des Großraum-Verkehr Hannover (GVH). GVH Fahrkarten.

Hier finden Sie weitere Informationen und den Antrag

Informationen für Anbieter

Für Kinder und junge Erwachsene, die Bürgergeld erhalten, stellen Sie Ihre Rechnungen an das Jobcenter Region Hannover.

Die Bearbeitung der Abrechnung erfolgt durch das für das jeweilige Kind zuständige Leistungsteam.

Erkennen können Sie das zuständige Leistungsteam im Jobcenter Region Hannover an den ersten 3 Ziffern der BuT-Nummer (611 - 706).

 

Übersicht der Teams

Den für das Team zuständigen Standort finden Sie hier:

Idealerweise stellen Sie die Abrechnung mindestens einmal pro Quartal. Die Abrechnung muss nicht monatlich erfolgen. Wichtig ist allerdings, dass der monatliche Abrechnungsbetrag aus der Abrechnung hervorgeht.

Es besteht die Möglichkeit, die Abrechnungen einzeln je Kind oder in Listenform durchzuführen. Sollten Sie Listenabrechnungen durchführen wollen, wenden Sie sich bitte an das unten genannte E-Mailpostfach. Für beide Formen der Abrechnung stehen am Ende der Seite Formulare zur Abrechnung zur Verfügung. Diese müssen nicht zwingend genutzt werden, auf den Abrechnungen müssen aber alle erforderlichen Informationen für die Abrechnung enthalten sein.

Auf der Abrechnung benötigen wir für die Bearbeitung folgende Informationen:

1. Einzelabrechnung Mittagsverpflegung

  • Name des Kindes
  • BuT-Nummer des Kindes
  • Name/Firma Anbieter der Mittagsverpflegung
  • Bankverbindung und Kontoinhaber Anbieter der Mittagsverpflegung
  • Rechnungsnummer und ggf. Verwendungszweck
  • Abrechnungsmonat
  • Abrechnungsbetrag pro Monat

2. Listenabrechnung Mittagsverpflegung

  • Name des Anbieters
  • Kundennummer des Anbieters
  • Bankverbindung und Kontoinhaber Anbieter der Mittagsverpflegung
  • Rechnungsnummer und/oder ggf. Verwendungszweck
  • Name des Kindes
  • BuT-Nummer des Kindes
  • Zeitraum der BuT-Berechtigung
  • Zeitraum der in Anspruch genommenen Mittagsverpflegung
  • Abrechnungsbetrag je Kind gesamt
  • Abrechnungsbetrag gesamt

3. Abrechnung Lernförderung 

  • Name des Kindes
  • BuT-Nummer des Kindes
  • Name/Firma Anbieter der Lernförderung
  • Bankverbindung und Kontoinhaber Anbieter der Lernförderung
  • Rechnungsnummer und ggf. Verwendungszweck
  • Abrechnungsmonat
  • Unterrichtsfach
  • Einzel- oder Gruppenförderung
  • Erteilte Einheiten und Minuten
  • Abrechnungsbetrag Unterrichtsfach pro Monat

Die einzelnen Abrechnungen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Jobcenter Region Hannover
Vahrenwalder Straße 245
30179 Hannover

Für alle leistungsberechtigten Kinder in Zuständigkeit der Region Hannover (BuT-Nummer beginnt mit den Ziffern 506) stellen Sie Ihre Rechnungen bitte postalisch an das

Team 50.11 – Bildungs- und Teilhabeleistungen –
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
E-Mail: BuT[at]region-hannover.de

Für Kinder mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover im Leistungsbezug AsylbLG stellen Sie die Rechnungen an den Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover.

Leinstraße 14
30159 Hannover
E-Mail: 50service[at]hannover-stadt.de

Vordrucke für Anbieter

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