Regelbedarf
Die Regelbedarfe decken laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab und umfassen Kosten für:
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern oder einem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Regelbedarf monatlich für:
| 563,00 Euro |
| 506,00 Euro (pro Person) |
| 451,00 Euro |
| 471,00 Euro |
| 390,00 Euro |
| 357,00 Euro |