Probebeschäftigung

Was ist eine Probebeschäftigung?

Bei einer Probebeschäftigung haben Bewerberinnen und Bewerber des Jobcenters Region Hannover die Möglichkeit, sich für bis zu drei Monate im neuen Betrieb zu beweisen. Diese Arbeitsverhältnisse können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig gefördert werden. In der Probebeschäftigung kann bis zu drei Monate ein volles Gehalt gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach Tarif oder der ortsüblichen Entlohnung.

Das Jobcenter kann die Lohn- und Gehaltskosten zu 100 Prozent erstatten. Das beinhaltet auch die Anteile zur Sozialversicherung sowie Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen.

Voraussetzung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber Leistungen vom Jobcenter bezieht. Des Weiteren müssen Gründe vorliegen, die eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren.

Den Flyer mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Vorteile für Arbeitsuchende wie für Betriebe:

Die 100-prozentige Förderung ermöglicht es Unternehmen, Arbeitsuchende bis zu drei Monate sozialversicherungspflichtig einzustellen.

  • Der Betrieb lernt die Motivation und die Fähigkeiten seiner neuen Beschäftigten im laufenden Tagesgeschäft kennen.
  • Die Arbeitsuchenden können ihre Fähigkeiten und Motivation unter Beweis stellen und sich in den Betrieb einarbeiten. Dafür erhalten Sie von Anfang an ein volles Gehalt.

Wie ist das Verfahren?

Sie haben Interesse, jemandem eine Probebeschäftigung in Ihrem Betrieb anzubieten? Wir beraten Sie gerne! Außerdem können wir sie unterstützen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden.

Wenden Sie sich an unsere  Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service des Jobcenters Region Hannover und der Agentur für Arbeit Hannover (Telefon: 0800 4 5555 20, kostenlos, 08:00 - 18:00 Uhr). 

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