Kontakt für Betriebe
Kontakte Hannover und Umland
An allen unseren Standorten in der Region Hannover gibt es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Betriebe, die freie Stellen besetzen möchten. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen zu Qualifizierung, Vermittlung und Förderung.
Fragen und Anliegen schicken Sie am besten an
Jobcenter-Region-Hannover.Arbeitgeberfoerderung@jobcenter-ge.de
Unter folgenden Telefonnummern erreichen Betriebe die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Jobcenters Region Hannover für Ihren Postleitzahlenbereich.
Mehr zu den Angeboten für Betriebe finden Sie in unserem Flyer.
Der gemeinsame Arbeitgeber-Service von Jobcenter und Agentur für Arbeit
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erhalten Sie durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service Beratung und Unterstützung aus einer Hand. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service bestimmt sich nach der Branche, in der Ihr Unternehmen angesiedelt ist – damit die richtigen Leute miteinander sprechen. Sie vermitteln Ihnen Arbeitskräfte, beobachten und analysieren Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, geben Tipps, informieren über Trends und beraten hinsichtlich der Förderinstrumente.
Der Arbeitgeber-Service verfügt über speziell ausgebildete Fachkräfte, die sich ausschließlich der besonderen Fragestellungen bei der Vermittlung von Rehabilitanden oder schwerbehinderten Bewerbenden annehmen. Hier erhalten Sie Auskünfte zu Fachfragen, Unterstützung bei der Einrichtung und Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Beratung zu speziellen Förderinstrumenten.
E-Mail: Jobcenter-Region-Hannover.Arbeitgeberfoerderung@jobcenter-ge.de
Telefon: 0800 4 5555 20 (Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei)
Telefonsprechzeiten: Montag - Freitag: 8:00 - 18:00 Uhr
Nutzen Sie unser Angebot:
- Kompetente Begleitung Ihrer Personalplanung
- Persönliche Beratung vor Ort
- Beratung bei der Stellenausschreibung
- Unterstützung bei der Mitarbeiterauswahl
- Beratung über aktuelle Fördermöglichkeiten
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Die Beauftragte für Chancengleichheit hat die Aufgabe, Arbeitgeber und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu beraten.
In Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service, der Agentur für Arbeit und weiteren Netzwerkpartnern berät sie
- über Möglichkeiten und Vorteile flexibler Arbeitszeitgestaltung,
- über die Vorteile einer Berufsausbildung/ Umschulung in Teilzeit,
- über regionale Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Betreuung der Kinder von Beschäftigten.
Außerdem informiert die BCA Arbeitgeber und Arbeitgeberorganisationen über die Gewinnung von Fachkräften aus Personengruppen, die bisher weniger im Fokus standen: Alleinerziehende, Eltern nach längerer Familienphase oder auch junge Mütter unter 25 Jahren.