Beschäftigte in Kurzarbeit
Auch wenn Sie sich zur Zeit in Kurzarbeit befinden, können Sie Anspruch auf Bürgergeld haben.
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Das Bürgergeld beinhaltet finanzielle Mittel für den täglichen Bedarf, die Kosten der Unterkunft sowie die Krankenversicherung. Die Höhe der Leistung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel die Anzahl der Personen Ihres Haushalts, Ihr Einkommen und das Einkommen Angehöriger) ab. Eine Übersicht über die Regelsätze finden Sie hier.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt.
Mehr zum Antrag finden Sie hier.
Der Antrag gilt rückwirkend zum jeweils ersten Tag des Monats.