Datenschutz

Informationen zur Datenerhebung nach Artikel 13 und 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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  • Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

    Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Jobcenter Region Hannover ist die Geschäftsführung, vertreten durch Ana Paula Büsse.

    Postanschrift: Vahrenwalder Straße 245, 30179 Hannover.

    E-Mail: Jobcenter-Region-Hannover.BGF@jobcenter-ge.de.

    Hinweis: Die Übertragung einer E-Mail an diese Adresse ist unverschlüsselt. Bitte nutzen Sie für vertrauliche Inhalte den Postweg.

    Das Jobcenter Region Hannover nutzt zur elektronischen Datenverarbeitung zentrale Verfahren der Informationstechnik der Bundesagentur für Arbeit und greift auf einen gemeinsamen Datenbestand zu. Verantwortlich für die zentrale Informationstechnik ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand.

    Postanschrift: Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg.

    Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de/datenerhebung.

  • Datenschutzbeauftragte

    Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenter Region Hannover ist Frau Battermann.

    Postanschrift: Vahrenwalder Straße 245, 30179 Hannover.

    E-Mail: Jobcenter-Region-Hannover.Datenschutz@jobcenter-ge.de.

    Hinweis: Die Übertragung einer E-Mail an diese Adresse ist unverschlüsselt. Bitte nutzen Sie für vertrauliche Inhalte den Postweg.

  • Betroffenenrechte

    Auskunft

    Jede Person hat das Recht, vom Jobcenter Region Hannover eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

    Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch

    Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Region Hannover verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. Auch eine eingeschränkte Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung kann innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden.


    Löschung

    Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (siehe „Speicherdauer“) zu berücksichtigen sind.


    Widerruf der Einwilligung

    Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung einer betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.


    Beschwerderecht

    Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

    Postanschrift: Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn

    Internetadresse: https://www.bfdi.bund.de

  • Datenerhebung zur Gewährung von Bürgergeld

    Verarbeitungszwecke

    Das Jobcenter Region Hannover verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Das Jobcenter ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet.

    Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

    Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Region Hannover und die Bundesagentur für Arbeit stützt sich insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

    Empfänger oder Kategorien von Empfängern

    Die nachfolgend unter Ziffer 7 („Kategorien personenbezogener Daten“) genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenter Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit an Dritte übermittelt werden:

    • Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung)
    • Arbeitgeber
    • Ausbildungsbetriebe
    • Maßnahme-/Bildungsträger
    • Vermieter und Energieversorger (wenn Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Region Hannover direkt dorthin überwiesen werden)
    • Finanzämter
    • Zollbehörden
    • Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz)
    • Gerichte und
    • weitere Dritte wie beispielsweise kommunale Ämter (Region Hannover), KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.

    An unter anderen folgende Empfänger können vom Jobcenter Region Hannover nur Daten übermittelt werden, wenn eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt:

    • Schuldnerberatung
    • Suchtberatung
    • psychosoziale Beratung
    • Schulen.

    Speicherdauer

    Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht nach Maßgabe der Bundesagentur für Arbeit eine Speicherfrist von maximal 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen keine weitere Betreuung durch das Jobcenter Region Hannover erfolgt. Es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die 5 Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.

    Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen keinen Anspruch mehr auf Leistungen besteht. Es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

    Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der Europäischen Union dient und auf dessen Regelungen beruht (Artikel 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

    Ist eine Forderung (Rückforderung / Erstattungsbescheid / Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

    Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder der Berufspsychologische Service der Bundesagentur für Arbeit beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.

    Kategorien personenbezogener Daten

    Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet:

    Stammdaten und Kontaktdaten zum Beispiel: Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

    Daten zur Leistungsgewährung zum Beispiel: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

    Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit zum Beispiel: Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.

    Gesundheitsdaten zum Beispiel: Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst / den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

    Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten.

    Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

    Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter Region Hannover beantragt hat oder vom Jobcenter Region Hannover erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt, entzogen oder gemindert werden.

    Datenquellen

    Das Jobcenter Region Hannover kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Des Weiteren können personenbezogene Daten erforderlichenfalls über das Registerportal des Bundesverwaltungsamtes Köln (Ausländerzentralregister), über die Deutsche Rentenversicherung („eSolution“) und über das Bundeszentralamt für Steuern („Kontenabrufverfahren“) abgerufen werden. Personenbezogene Daten können zudem aus öffentlichen Quellen bezogen werden, wie zum Beispiel Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

    Zur Verhinderung von ggf. unberechtigtem Leistungsbezug findet gemäß gesetzlicher Verpflichtung zwischen den Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Grundsicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern ein automatischer Datenabgleich statt.

    Automatisierte Entscheidungsfindung

    Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sogenanntes „Matching“). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen:

    Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

    Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die zuständige Ansprechperson.

    Zweckänderung

    Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter „Verarbeitungszwecke“ genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck vereinbar ist.

     

  • Datenerhebung Online-Terminvereinbarung

    Verarbeitungszwecke

    Die bei der Terminbuchung eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des gewünschten Gesprächstermins gespeichert.


    Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

    Die Online-Terminvereinbarung ist ein ergänzendes Angebot des Jobcenter Region Hannover zur freiwilligen Nutzung der Bürgerinnen und Bürger. Daher wird vor verbindlicher Buchung und Verarbeitung der Daten die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO eingeholt. Soweit die Einwilligung nicht erteilt wird, steht weiterhin alternativ die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache während der Öffnungszeiten sowie die telefonische oder postalische Kontaktaufnahme.


    Empfänger oder Kategorien von Empfängern

    Die bei der Terminbuchung eingegeben Daten werden ausschließlich vom Jobcenter Region Hannover für die Durchführung der Beratung sowie im Rahmen einer Auftragsverarbeitung durch die Firma Sylc & Tailor für die technische Bereitstellung des onlinebasierten Angebots verarbeitet.


    Speicherdauer

    Die Buchungsdaten werden spätestens zwei Wochen nach dem gebuchten Termin gelöscht.


    Kategorien personenbezogener Daten

    Erhoben werden Stamm- und Kontaktdaten: Name, Anschrift, Kundennummer/BG-Nummer (Pflichteingabe), Geburtsdatum (Pflichteingabe), Telefonnummer (freiwillig, Pflichteingabe bei einem Telefontermin), E-Mail-Adresse (Pflichteingabe für Terminbestätigung).

    Weiterhin werden die ausgewählten Anliegen (Aktuelle berufliche Situation, Arbeitsaufnahme/-suche, Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung, Sonstiges, Ortsabwesenheit) gespeichert sowie Informationen die bei der Buchung des Termins in den Freitextfeldern eingetragen werden.


    Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

    Aus der Nutzung der Online-Terminvereinbarung ergeben sich keine Pflichten für die Nutzer und Nutzerinnen. Soweit diese nicht genutzt wird, stehen alternative Kanäle zur Kommunikation (Telefon, Vorsprache, Post) zur Verfügung.


    Datenquellen

    Es werden ausschließlich die von den Bürgern und Bürgerinnen bei der Buchung eingegeben Daten verarbeitet. Weitere Datenquellen werden für die Terminbuchung nicht einbezogen.


    Automatisierte Entscheidungsfindung

    Der Termin wird systemseitig im vom Jobcenter Region Hannover zur Verfügung gestellten Zeitrahmen im ausgewählten Standort angeboten. Weitere automatisierte Entscheidungen finden nicht statt.


    Zweckänderung

    Die Daten, die bei der Terminbuchung erhoben werden, werden zu keinem anderen Zweck verarbeitet, als unter der Überschrift „Verarbeitungszwecke“ genannt.

  • Datenerhebung Leistungsanbieter

    Verarbeitungszwecke

    Das Jobcenter Region Hannover verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Im Rahmen der Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, ist für die Leistungen Lernförderung und Mittagsverpflegung eine direkte Abrechnung zwischen Anbietern, Schulen oder Kindertagesstätten und dem Jobcenter Region Hannover vorgesehen.

    Die Erhebung von Daten der Leistungsanbieter erfolgt ausschließlich zum Zweck der Abrechnung der erbrachten Leistungen.

    Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

    Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Region Hannover und die Bundesagentur für Arbeit stützt sich in Bezug auf die Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO in Verbindung mit §§ 28, 29 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie § 67a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). Darüber hinaus ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

    Empfänger oder Kategorien von Empfängern

    Die betroffene Person, die die Leistungen in Anspruch genommen hat, kann im Falle einer Akteneinsicht oder eines Auskunftsanspruchs Kenntnis vom Abrechnungsstatus und den dafür erforderlichen Daten der Leistungsanbieter erhalten.

    Das Jobcenter Region Hannover ist gemäß der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV) zu § 93 a Abgabenordnung (AO) verpflichtet, Zahlungen ab 1.500 Euro im Jahr an Zahlungsempfänger, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt haben, an das Finanzamt zu melden.

    Speicherdauer

    Die Speicherdauer der Abrechnungsunterlagen richtet sich nach den Archivierungsfristen, die für die Daten der Personen, die Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen haben, besteht. Die grundsätzliche Archivierungsfrist beträgt 10 Jahre nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit der Person weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht. Es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

    Die Stammdaten des Leistungsanbieters/Betriebs (Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer, ggf. E-Mailadresse, Bankverbindung) werden im Stammdatenerfassungs- und -pflegesystem gelöscht, wenn mindestens zwei Jahre kein Abrechnungsvorgang vorlag oder mindestens zwei Jahre kein Kontakt bestand.

    Kategorien personenbezogener Daten

    Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit für die Abrechnung der Leistungen verarbeitet:

    • Stammdaten der leistungsberechtigten Person z.B.: Kundennummer/Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum.
    • Stammdaten des Anbieters: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, ggf. Kontaktdaten (Telefon, E-Mail).
    • Rechnungsdaten: Beschreibung der erbrachten Leistung, Rechnungsbetrag, Datum/Zeitraum der Erbringung, ggf. Ansprechperson.

    Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

    Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter Region Hannover beantragt hat oder vom Jobcenter Region Hannover erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Soweit der Mitwirkungspflicht nicht im erforderlichen Umfang nachgekommen wird, kann die Leistungserbringung durch das Jobcenter Region Hannover versagt werden.

    Datenquellen

    Die Region Hannover stellt dem Jobcenter Region Hannover für die Abrechnung erbrachter Leistungen eine Liste mit den zertifizierten Anbietern von Lernförderung zur Verfügung. Die Liste enthält die Kontaktdaten, Bankverbindung und den Umfang der angebotenen Lernförderung inklusive der Preise.

    Das Jobcenter Region Hannover kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben.

    Automatisierte Entscheidungsfindung

    Eine automatisierte Entscheidungsfindung zur Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe erfolgt nicht.

    Zweckänderung

    Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur der unter „Verarbeitungszwecke“ genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck vereinbar ist.

  • Datenschutz - Besuch unserer Website (1) Cookies und Datenübertragung

    Durch den Besuch der Website des Jobcenters Region Hannover können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese so genannten "Cookies" sind anonymisiert und gehören damit nicht zu den personenbezogenen Daten. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt. Das Lesen der Inhalte auf der Plattform ist auch bei ausgeschalteten Cookies möglich.

  • Datenschutz - Besuch unserer Website (2) Statistische Auswertungen

    Einsatz von AWStats

    Wir nutzen für die statistische Auswertung des Besucherverhaltens als Webanalyse-Programm das freie Programm AWStats. Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt eine Analyse des Besucherverhaltens ein "berechtigtes Interesse" zur Verbesserung unseres Internetauftritts dar. Auf Basis von Besucheranfragen werden hierzu Logdateien erstellt und ausgewertet, welche auch die IP-Adressen enthalten (Logdateianalyse). Hierfür werden in der Regel keine Cookie-Dateien eingesetzt. Die auszuwertenden Daten können im Allgemeinen nicht bestimmten Personen zugeordnet werden. Die Daten werden auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammengeführt.

    Das Programm AWStats ist ein Teil des vertraglich geregelten Hostingpaketes von VisionConnect GmbH, (www.visionconnect.de), auf deren Server diese Homepage liegt. Die Auswertung der Logdateien erfolgt auf den in Deutschland lokalisierten Servern von VisionConnect. Eine Übermittlung der Daten an fremde Server findet nicht statt.

    Log-Files speichern unter anderem folgende Informationen, die Ihr Browser an AWStats übermittelt:

    • Uhrzeit und Datum der Serveranfrage
    • Aufenthaltsdauer auf der Homepage
    • Domains/Land von dem Sie aus auf diese Seite zugreifen
    • Abgerufene Datei-Typen von dieser Seite
    • Downloads von dieser Seite
    • IP-Adresse des zugreifenden Rechners (anonymisiert)
    • Besuchte Seiten auf dieser Hompeage
    • Verwendetes Betriebssystem
    • Browsertyp und Browserversion
    • URLs von der Sie aus auf diese Seite gelangen
    • Suchausdrücke, mit der Sie auf diese Seite gestoßen sind
    • HTTP Fehlercodes

    Die Informationen dienen ausschließlich der statistischen Auswertung und werden anonymisiert verarbeitet. Eine Löschung der von AWStats ausgewerteten Daten erfolgt automatisch nach deren Auswertung. Weitere Informationen zu AWStats finden Sie unter:

    http://awstats.sourceforge.net.

  • Datenschutz - Newsletter

    Zur Newsletteranmeldung wird das rechtskonforme Double-Opt-In-Verfahren (DOI) verwendet. Durch den Klick auf den Link bestätigen Sie, dass Sie den Newsletter erhalten möchten.

  • Soziale Medien

    Das Jobcenter Region Hannover ist in den Netzwerken von Facebook, Instagram und Twitter vertreten, um über die Angebote des Jobcenter Region Hannover und aktuelle soziale Themen zu informieren.

    Das Profil wird von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr betreut.

    Bitte achten Sie darauf, Persönlichkeitsrechte zu schützen und zu Ihrem eigenen Schutz: Auf dieser Seite findet keine Bearbeitung von Einzelfällen oder Anträgen statt.

    Bitte veröffentlichen Sie keine persönlichen Daten, sondern nehmen direkt mit uns Kontakt auf unter 0511/ 6559-2004 oder jobcenter-region-hannover.kommunikation@jobcenter-ge.de.

     

    Auf der Webseite des Jobcenter Region Hannover wird durch Einbindung der Logos der nachstehend aufgeführten sozialen Netzwerke auf die dortige Präsenz des Jobcenter Region Hannover aufmerksam gemacht. Die Logos sind mit den jeweiligen Präsenzen auf den jeweiligen Netzwerken verlinkt. Durch einen Klick auf das jeweilige Logo wird der Nutzer zu dem Dienst des entsprechenden sozialen Netzwerks weitergeleitet.

    Nach der Weiterleitung des Nutzers werden durch das jeweilige Netzwerk Informationen über den Nutzer erfasst. Es kann hierbei nicht ausgeschlossen werden, dass eine Verarbeitung der so erhobenen Daten in den USA stattfindet.

    Dies sind zunächst Daten wie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und besuchte Seite. Ist der Nutzer währenddessen in seinem Benutzerkonto des jeweiligen Netzwerks eingeloggt, kann der Netzwerk-Betreiber ggf. die gesammelten Informationen des konkreten Besuchs des Nutzers dem persönlichen Account des Nutzers zuordnen. Interagiert der Nutzer über einen „Teilen“-Button des jeweiligen Netzwerks, können diese Informationen in dem persönlichen Benutzerkonto des Nutzers gespeichert und ggf. veröffentlicht werden. Will der Nutzer verhindern, dass die gesammelten Informationen unmittelbar seinem Benutzerkonto zugeordnet werden, muss er sich vor dem Anklicken des Logos ausloggen. Zudem besteht die Möglichkeit, das jeweilige Benutzerkonto entsprechend zu konfigurieren.


    Twitter

    Twitter ist ein Service der Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Insofern weisen wir darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass Daten der Nutzer außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in den USA, verarbeitet werden. Hierdurch können gesteigerte Risiken für die Nutzer insofern bestehen, als dass z.B. der spätere Zugriff auf die Nutzerdaten erschwert werden kann. Auch das Jobcenter Region Hannover hat keinen Zugriff auf diese Nutzerdaten. Die Zugriffsmöglichkeit liegt ausschließlich bei Twitter.

    Die Datenschutzhinweise von Twitter finden Sie unter

    https://twitter.com/de/privacy


    Facebook

    Auf dieser Social-Media-Plattform ist das Jobcenter Region Hannover gemeinsam mit der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland, verantwortlich.

    Der Datenschutzbeauftragte von Facebook kann über ein Kontaktformular erreicht werden:

    https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

    Die gemeinsame Verantwortlichkeit ist in einer Vereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung, aus der sich die gegenseitigen Verpflichtungen ergeben, ist unter dem folgenden Link abrufbar:

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    Bei dem Aufruf der Präsenz des Jobcenter Region Hannover auf der Plattform Facebook werden von der Facebook Ireland Ltd. als Betreiberin der Plattform in der EU Daten des Nutzers (z.B. persönliche Informationen, IP-Adresse etc.) verarbeitet.

    Diese Daten des Nutzers dienen zu statistischen Informationen über die Inanspruchnahme der Präsenz des Jobcenter Region Hannover auf Facebook. Die Facebook Ireland Ltd. nutzt diese Daten zu Marktforschungs- und Werbezwecken sowie zur Erstellung von Profilen der Nutzer. Anhand dieser Profile ist es der Facebook Ireland Ltd. beispielsweise möglich, die Nutzer innerhalb und außerhalb von Facebook interessenbezogen zu bewerben. Ist der Nutzer zum Zeitpunkt des Aufrufes in seinem Account auf Facebook eingeloggt, kann die Facebook Ireland Ltd. zudem die Daten mit dem jeweiligen Nutzerkonto verknüpfen.

    Im Falle einer Kontaktaufnahme des Nutzers über Facebook werden die bei dieser Gelegenheit eingegebenen personenbezogenen Daten des Nutzers zur Bearbeitung der Anfrage genutzt. Die Daten des Nutzers werden beim Jobcenter Region Hannover gelöscht, sofern die Anfrage des Nutzers abschließend beantwortet wurde.

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    Sollte der Nutzer mit dieser Verarbeitung nicht einverstanden sein, so besteht die Möglichkeit, die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung des Browsers zu verhindern. Bereits gespeicherte Cookies können ebenfalls jederzeit gelöscht werden. Die Einstellungen hierzu sind vom jeweiligen Browser abhängig. Bei Flash-Cookies lässt sich die Verarbeitung nicht über die Einstellungen des Browsers unterbinden, sondern durch die entsprechende Einstellung des Flash-Players. Sollte der Nutzer die Installation der Cookies verhindern oder einschränken, kann dies dazu führen, dass nicht sämtliche Funktionen von Facebook vollumfänglich nutzbar sind.

    Näheres zu den Verarbeitungstätigkeiten, deren Unterbindung und zur Löschung der von Facebook verarbeiteten Daten finden sich in der Datenrichtlinie von Facebook:

    https://www.facebook.com/privacy/explanation

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verarbeitung durch die Facebook Ireland Ltd. auch über die Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California 94025 in den USA erfolgt.


    Instagram

    Auf dieser Social-Media-Plattform ist das Jobcenter Region Hannover gemeinsam mit der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland, verantwortlich.

    Der Datenschutzbeauftragte von Instagram kann über ein Kontaktformular erreicht werden:

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