Eingliederungszuschuss
Manchmal stimmen die vorhandenen Qualifikationen des Bewerbers nicht mit den Anforderungen eines Stellenangebotes überein. Ist der Arbeitgeber dennoch bereit, einen Bewerber sozialversicherungspflichtig einzustellen, kann als Ausgleich ein Eingliederungszuschuss (EGZ) gewährt werden.
Der EGZ soll anfängliche Defizite auffangen. Für ältere und schwerbehinderte sowie Langzeitleistungsbeziehende Menschen greifen andere, weitergehende Förderinstrumente.
Die Beantragung muss immer vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor der Arbeitsaufnahme erfolgen.
Wenn Sie die Förderinstrumente für Arbeitgeber nutzen möchten oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit und Jobcenter unter
Tel. 0800 4 5555 20*.
*Der Anruf ist für Sie kostenlos.