Förderleistungen
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Das Jobcenter Region Hannover bietet Ihnen als Arbeitgeber diverse gesetzliche Fördermöglichkeiten für die Eingliederung von Arbeitnehmern an. Eingliederungszuschüsse, Bildungsmaßnahmen, spezielle Förderprogramme für gehandicapte Menschen, Förderungen bei der Integration junger Menschen – zielgerichtete Maßnahmen, die für Sie als Arbeitgeber die Einstellung einer Arbeitnehmerin, eines Arbeitnehmers oder eines Auszubildenden leichter machen.
Sie erhalten auf dieser Website detaillierte Informationen zu
Doch bitte beachten Sie:
Ihre Förderanfrage muss vor Arbeitsaufnahme Ihres zukünftigen Beschäftigten gestellt werden. Förderentscheidungen sind grundsätzlich Ermessensentscheidungen. Ob und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Leistungen gewährt werden, wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft. Dieser Prüfung liegen grundsätzlich drei Fragen zugrunde, die klären sollen, ob eine Förderung angemessen und notwendig ist.
Beispiel:
Für einen Arbeitnehmer wird ein Eingliederungszuschuss beantragt.
1. Frage:
Liegen in der Person des Arbeitnehmers Eigenschaften vor, die die Aufnahme einer Beschäftigung erschweren und die ihn/sie im Vergleich zu anderen Arbeitssuchenden schlechter stellen (z.B. gesundheitliche Einschränkungen, Alleinerziehende, hohes Lebensalter)?
2. Frage:
Weist die zu besetzende Arbeitsstelle Anforderungen auf, die der Arbeitnehmer nicht komplett erfüllt und die nicht im Rahmen einer „normalen“ Einarbeitung beherrschbar werden?
3. Frage:
Kann der Arbeitnehmer, in vertretbarer Zeit, nur mit Hilfe einer Förderung integriert werden?
Wird eine dieser Fragen mit „Nein“ beantwortet, kommt eine Förderung nicht in Betracht, denn: Eingliederungsleistungen sind keine Subvention von Wirtschaftsbetrieben oder eine Prämie für die Einstellung arbeitsloser Menschen. Förderungen sollen individuelle Wettbewerbsnachteile bzw. Minderleistungen der eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgleichen.
Wenn Sie die Förderinstrumente für Arbeitgeber nutzen möchten und weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit und Jobcenter unter
Tel. 0800 4 5555 20*.
*Der Anruf ist für Sie kostenlos.