Betriebliche Einzelumschulung

Bei einer Umschulung erhalten Sie ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 Euro.

Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie 1.000,00 Euro.

Weitere 1.500,00 Euro erhalten Sie nach erfolgreichem Berufsabschluss.
 

Was ist eine betriebliche Einzelumschulung?

Die betriebliche Einzelumschulung ist eine berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungszeit ist jedoch um ein Drittel verkürzt. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist Bestandteil der Einzelumschulung. Die Ausbildung beginnt in der Regel im zweiten Ausbildungsjahr.

Eine Einzelumschulung kann auch in der normalen Ausbildungsdauer erfolgen, wenn aufgrund der Eignung oder persönlicher Verhältnisse nur so eine erfolgreiche Teilnahme erwartet werden kann.

Es gibt keine Altersgrenze für eine Umschulung. Sie können also auch mit 30, 40 oder 50 Jahren noch einen Berufsabschluss erwerben.

Eine betriebliche Einzelumschulung ist grundsätzlich in fast jedem Beruf möglich. Sie kann auch in Teilzeit erfolgen.

Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist Bestandteil der Einzelumschulung.


Vorteile für Arbeitsuchende:

  • Sie erwerben einen anerkannten Berufsabschluss.
  • Sie erwerben betriebsnahe Berufspraxis.
  • Sie haben zusätzliches Einkommen neben den Leistungen zur Grundsicherung.
  • Sie haben gute Chancen auf eine Anschlussbeschäftigung, aufgrund der Bindung an den Betrieb und die Praxisnähe.
  • Sie erhalten neue Möglichkeiten, sich fortzubilden oder einen höheren Schulabschluss zu erwerben.
     

Das Jobcenter kann die Kosten für eine betriebliche Einzelumschulung übernehmen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.


Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber:

  • Sie sind motiviert.
  • Sie sind für den Ausbildungsberuf geeignet.
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 81 Abs. 2 SGB III.
     

Wie ist das Verfahren?

Wenn Sie Interesse an einer betrieblichen Einzelumschulung haben, sprechen Sie am besten mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Gerne können Sie mit uns online einen Termin vereinbaren.

 

Den Flyer mit diesen Informationen finden Sie hier

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